Umgang mit Handys und Smartwatches
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler,
Handys und Smartwatches sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und seit geraumer Zeit erfreuen sie sich auch immer größerer Beliebtheit bei den jüngeren Kindern.
Die Datenschutzgrundverordnung stellt jedoch im Umgang mit diesen technischen Geräten ganz klare Regelungen auf. Diese Regelungen sind in unserer Schulordnung verankert, und sie gelten für jedes Kind die komplette Zeit über, während es sich in den Räumlichkeiten unserer Schulgemeinschaft aufhält (Unterricht, Kernzeitbetreuung, Hortbetreuung).
* Sowohl Handys, als auch Smartwatches sind ausgeschaltet im Schulranzen zu verstauen !
Eine Smartwatch in den sogenannten „Schulmodus“ zu versetzen genügt nicht. Dieser kann jederzeit aus der Ferne geändert werden. Laut Datenschutzverordnung für Schulen ist es weder Lehrkräften, noch Erziehern/Innen zuzumuten, permanent zu überprüften, ob diverse Smartwatches sich im Schulmodus befinden, oder nicht.
Sowohl Lehrkräfte, als auch Erzieher/Innen aus Kernzeit und Hort sind daher angewiesen, im Zweifel und/oder beim Verstoß dieser Regelungen die technischen Geräte einzubehalten und Ihnen als Erziehungsberechtigten persönlich auszuhändigen. Sie können das Gerät dann an entsprechender Stelle (Kernzeit/Hort/Schule) bei der Leitung abholen.
Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle sich im Raum befindlichen Personen (sowohl Kinder als auch Erwachsene) ein Recht auf die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte haben.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns, bzw. Herrn Alexander Gant (Datenschutzbeauftragter Schulen am Staatlichen Schulamt Karlsruhe) wenden.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperationsbereitschaft.
Herzliche Grüße
Nicole Gerhardt, Sylvia Alonso, Isabella Busto-Rubey, Marius Weber
(Leitungsteam aus Kernzeit, Schule, Hort)