Zum Schutz Ihres Kindes.....
Zum Schutz Ihres Kindes orientieren wir uns an dem "Natalie-Erlass" und gehen folgendermaßen vor, sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen:
Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Verpflichtung, das Fehlen Ihres Kindes unverzüglich der Schule zu melden (Schulgesetz § 72 Schulpflicht in Baden-Württemberg).
1. Die Lehrkraft stellt zu Beginn des Tages sicher, dass alle Schüler/innen anwesend sind. Krankmeldungen werden in der Regel über die SchulApp gemeldet und abgerufen.
2. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen, wird das Schulsekretariat über das Haustelefon informiert.
3. Das Schulsekretariat versucht, die Eltern über die hinterlegten Notfalltelefonnummern zu erreichen.
* Die Eltern werden erreicht:
Der Grund für das Fehlen des Kindes wird notiert und an die Lehrkräfte weitergegeben. Die Eltern werden an Ihre Verpflichtung erinnert, der Schule aufgrund der bestehenden Schulpflicht Bescheid zu geben.
* Der Anrufbeantworter wird erreicht:
Das Sekretariat bittet um Rückruf und wartete eine angemessene Zeit, ob zurückgerufen wird.
* Es wird kein Anrufbeantworter erreicht, es klingelt aber:
Das Sekretariat wartet eine angemessene Zeit, ob zurückgerufen wird.
* Die Schule erreicht niemanden, oder es ruft keiner zurück:
Das Sekretariat informiert die Schulleitung.
Die Schulleitung.....
.....wägt den Fall ab und entscheidet, ob zum Schutz des Kindes die ortsansässige Polizeidienststelle, sowie der Allgemeine Soziale Dienst (Jugendamt) informiert werden.
Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass Ihrem Kind nichts auf dem Weg zur Schule passiert.
Daher gilt:
Jede Veränderung (Kontaktperson, Telefonnummer...) muss über eine Veränderungsanzeige dem Sekretariat unverzüglich gemeldet werden.
(Siehe Downloads)